AGB und allgemeine Hinweise für Fernunterrichtteilnehmer

1. Die von der ISEG-Akademie konzipierten Ausbildungskurse bestehen aus einem Nah- und Fernlehrgang. Eine teilnehmerbezogene Unterrichtsdidaktik und Methodik gewährleistet eine praxisbezogene Ausbildung. Lehrbriefe unterstützen das Lernen, machen das Mitschreiben nahezu überflüssig, beinhalten prüfungsrelevante Stoff- und Literaturhinweise.

 

2. Die Ausbildungen beginnen mit dem Erhalt des ersten Fernlehrmaterials. Dabei werden dem Teilnehmer weitere notwendige und organisatorische Aspekte und Termine mitgeteilt. Für die Trainerfortbildung ist nur Nahunterricht vorgesehen. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine schriftliche Einladung und eine Kursbestätigung.

 

3. Der jeweilige Ort für den Nahunterricht ist im Kursangebot enthalten und muss auf der Anmeldung vermerkt werden.

 

4. Nach bestandener Abschlussprüfung (vorausgesetzt sind die abgeschlossenen Fern- und Nahunterrichtsphasen sowie das Bestehen der Hausarbeit) erhält der Teilnehmer für die entsprechende Ausbildung eine Urkunde und ein Zeugnis.

 

5. Die Höhe der Lehrgangsgebühren für die Ausbildung sind den Kursen des Programmheftes zu entnehmen. In diesem Betrag sind die Leistungen für den Nahunterricht, die Lehrbriefe, die Aufgabenkontrollen, die individuelle Betreuung durch den Fernlehrer und die Prüfungsunterlagen enthalten. Nicht in diesem Betrag enthalten sind die Kosten für die Fahrt, die Unterkunft und die Verpflegung. Soweit bestimmte Sonderregelungen für einzelne Kurse bestehen, werden diese im Rahmen des Ausbildungsprogrammes ausgewiesen.

 

6. Zahlungsweise zwei Raten: Die erste Rate ist bei Erhalt des ersten Fernlehrmaterials zu entrichten (unter Angabe von Kursbezeichnung, Namen und Kursbeginn). Die zweite Rate ist am ersten Tag der im Anmeldeformular geplanten Nahunterrichtsphase fällig. Bei mehr als zwei Raten wird monatlich abgebucht. Bei Teilnahme an Trainerfortbildungskursen ist die gesamte Lehrgangsgebühr 14 Tage vor Lehrgangstermin fällig. Krankheit oder sonstige Abwesenheitsgründe des Teilnehmers lassen dessen Zahlungspflicht nicht entfallen. Jedoch gewährt die ISEG-Akademie dem Teilnehmer im Falle einer durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheit das Recht, bei Zustandekommen von weiteren Kursen innerhalb des Zeitraumes von sechs Monaten ab Ende der ursprünglichen Nahunterrichtsphase an einer folgenden Nahphase teilzunehmen. In diesem Falle bleibt die zweite Hälfte der Lehrgangsgebühr spätestens zum ersten Tag der im Anmeldeformular geplanten Nahphase fällig. Bei Nichterscheinen zu festgelegten Nahunterrichtsphasen kann keinerlei Rückerstattung geleistet werden.

 

7. Bei der Zahlungsvariante mit verlängertem Zahlungsziel ergibt sich die Gesamtgebühr aus der Multiplikation der Anzahl der dort ausgewiesenen Studienmonate mit der zugehörigen Monatsgebühr (Monatszahlung). Die Gesamtgebühr ergibt sich aus der gewählten Zahlungsvariante. Im Falle einer Kündigung werden die vertraglichen Konditionen der regulären Zahlungsvariante wirksam.

 

8. Die ISEG-Akademie behält sich vor, bei einer Teilnehmerzahl von weniger als zehn Personen den Kursbeginn der Nahphase zu verschieben. Die Teilnehmer werden rechtzeitig benachrichtigt.

 

9. Alle Ausbildungen schließen mit einer institutsinternen Prüfung ab.

 

10. Unterrichtsbeginn aller Ausbildungen ist jederzeit möglich.

 

11. Für den Fall, dass der Lehrgangsteilnehmer sowohl den Wunschtermin, als auch den Ausweichtermin nicht wahrnehmen kann und eine Verlegung auf einen anderen Termin wünscht, wird eine Umbuchungsgebühr von 10 % der gesamten Lehrgangsgebühren berechnet.

 

12. Gerichtsstand ist der Wohnort des Teilnehmers.

 

13. Die Mindestdauer der Verträge beträgt sechs Monate. Bei Lehrgängen mit kürzerer Lehrgangsdauer entspricht die Mindestdauer der Laufzeit des Vertrages der Lehrgangsdauer.

 

14. Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Im Falle der Kündigung nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrages entspricht.

 

15. Lehrgangsmaterial zu allen ZFU geprüften Ausbildungen wird im Abstand von mindestens drei Monaten versandt.

 

AGB und allgemeine Hinweise zum Direktunterricht

 

1. Der jeweilige Ort für den Unterricht ist Sersheim. Der Unterrichtsort kann auch bei anderen Kooperationspartnern der Fessler Mühle im In- und Ausland liegen.

 

2. Am Ende der Ausbildung erhält der Teilnehmer für die entsprechende Ausbildung eine Urkunde oder ein Abschlussdiplom. Bei bestimmten Ausbildungen ist eine Prüfung zu absolvieren.

 

3. Die Höhe der Lehrgangsgebühren für die Ausbildung sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. In diesem Betrag sind die Leistungen für den Unterricht enthalten. Nicht in diesem Betrag enthalten sind die Kosten für die Fahrt, die Unterkunft und die Verpflegung. Soweit bestimmte Sonderregelungen für einzelne Kurse bestehen, werden diese im Rahmen des Ausbildungsprogramms ausgewiesen.

 

4. Die Zahlungsweise wird in den einzelnen Ausschreibungen geregelt.

 

5. Die ISEG-Akademie behält sich vor, bei einer Teilnehmerzahl von weniger als zehn Personen den Kursbeginn zu verschieben. Die Teilnehmer werden rechtzeitig benachrichtigt.

 

6. Für den Fall, dass der Lehrgangsteilnehmer sowohl  den Wunschtermin als auch den Ausweichtermin nicht wahrnehmen kann und eine Verlegung auf einen anderen Termin wünscht, wird eine Umbuchungsgebühr von 10 % der gesamten Lehrgangsgebühr berechnet.

 

7. Gerichtsstand ist Sersheim.

 

8. Während des Unterrichts müssen Handys ausgeschaltet werden.

 

9. In sämtlichen Gebäuden der Fessler Mühle besteht Rauchverbot.

 

10. Es gelten die Hausordnungen laut Aushang.

 

11. Lehrgangsteilnehmer dürfen die Einrichtungen des Sportinsituts während der allgemeinen Öffnungszeiten nutzen. Dazu sind saubere Hallensportschuhe mit nichtfärbender Sohle, Schuhe für den Außenbereich und ein Handtuch mitzubringen. Den Anweisungen des Trainingspersonals ist Folge zu leisten.

 

12. Sämtliche Einrichtungen der Fessler Mühle sind sorgfältig zu behandeln.

 

13. Für alle Ausbildungsbereiche bitte einen Taschenrechner mitbringen.

 

Stand: 31.10.2004